22.07.2019, 16:04
Sehr geehrte Frau Christa,
ob die USt-Befreiung anzuwenden ist, hängt von den konkreten Rahmenbedingungen der Ausbildung ab. Sie können mich gern kontaktieren, dann kläre ich die Anwendung der Befreiung mit Ihnen.
Viele Grüße
ob die USt-Befreiung anzuwenden ist, hängt von den konkreten Rahmenbedingungen der Ausbildung ab. Sie können mich gern kontaktieren, dann kläre ich die Anwendung der Befreiung mit Ihnen.
Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegenberatung, Rechtsmittel, Gutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. Anfragen gern per E-Mail oder PN.
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