14.12.2022, 22:51
Da es hier keinen Kollektivvertrag gibt, gilt die "freie Vereinbarung".
Man kann - wenn man will - sich zB. am Kollektivvertrag für die Arztangestellten orientieren, damit man ein "Gefühl" für ein Mindestgehalt hat (falls man nicht über ein Istgehalt gesprochen hat).
Auch die vertragliche Festlegung von Sonderzahlungen sollte erfolgen, da diese nicht automatisch zustehen.
Man kann - wenn man will - sich zB. am Kollektivvertrag für die Arztangestellten orientieren, damit man ein "Gefühl" für ein Mindestgehalt hat (falls man nicht über ein Istgehalt gesprochen hat).
Auch die vertragliche Festlegung von Sonderzahlungen sollte erfolgen, da diese nicht automatisch zustehen.