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Teuerungsprämie und Gewinnbeteiligung bei zwei verschiedenen Arbeitgebern.
#2
Der endgültige Gesetzestext (§ 124b Z 408 lit. d EStG 1988) lautet:

"Die Teuerungsprämie ist beim Arbeitnehmer nur insoweit steuerfrei, als sie insgesamt den Betrag von 3 000 Euro pro Jahr nicht übersteigt. Wird im Kalenderjahr mehr als 3 000 Euro Teuerungsprämie samt Gewinnbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Z 35 steuerfrei berücksichtigt, ist der Steuerpflichtige gemäß § 41 Abs. 1 zu veranlagen.“

Das bedeutet - auf Ihre Frage bezogen - konkret, dass das arbeitgeberüberschreitende Bezahlen von Arbeitnehmergewinnbeteiligung und Teuerungsprämie mit einer Gesamtsumme von mehr als € 3.000,00 brutto zu einer Pflichtveranlagung samt Nachversteuerung beim Arbeitnehmer führt.

In der Ausgabe Nr. 1/2023 meines LV-Magazines WIKU-Personal aktuell werde ich im Teil 2 des Neuerungen-ABC darüber auch noch im Detail berichten.
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RE: Teuerungsprämie und Gewinnbeteiligung bei zwei verschiedenen Arbeitgebern. - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 20.12.2022, 17:21

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