28.12.2022, 16:19
Die Frage lautet: "Wie berechne ich eine verbotene Urlaubsablöse RICHTIG" oder "Wie gehe ich korrekt bei ROT über die Kreuzung".
Die Frage ist bei mir in den letzten 30 Jahren sicherlich schon einige Hundertmal "aufgeschlagen" (die erste Frage natürlich).
Die Antwort lautet: ein "nichtiges Rechtsgeschäft" hat insoweit keine Spielregeln.
Sie können daher selber entscheiden, ob Sie die anteiligen Sonderzahlungen berücksichtigen wollen oder nicht, weil es hier kein richtig, sondern immer nur ein "falsch" geben kann.
Ich empfehle aber generell (in allen meinen Schulungsunterlagen und auch in meinem Fachspezialchat-Forum - das ist nicht dieses Forum), dass man keinen Unterschied machen sollte zwischen UEL und Urlaubsablöse und daher die Sonderzahlungen dabei sein sollten. Aber - wie erwähnt - das ist Geschmacksache.
Die Frage ist bei mir in den letzten 30 Jahren sicherlich schon einige Hundertmal "aufgeschlagen" (die erste Frage natürlich).
Die Antwort lautet: ein "nichtiges Rechtsgeschäft" hat insoweit keine Spielregeln.
Sie können daher selber entscheiden, ob Sie die anteiligen Sonderzahlungen berücksichtigen wollen oder nicht, weil es hier kein richtig, sondern immer nur ein "falsch" geben kann.
Ich empfehle aber generell (in allen meinen Schulungsunterlagen und auch in meinem Fachspezialchat-Forum - das ist nicht dieses Forum), dass man keinen Unterschied machen sollte zwischen UEL und Urlaubsablöse und daher die Sonderzahlungen dabei sein sollten. Aber - wie erwähnt - das ist Geschmacksache.