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Arbeitsstättenmeldung bei auschließlicher Homeofficearbeit
#2
Zur Frage der Arbeitsstätte gibt es ein paar interessante Informationen, die Sie hier finden:

load (elda.at)

Homeoffice zählt dementsprechend nicht zu einem Unternehmensteil und ist daher die Homeoffice-Adresse nicht relevant.

Stattdessen nehmen Sie jene Adresse, zu welcher der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin organisatorisch zugehörig ist.
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RE: Arbeitsstättenmeldung bei auschließlicher Homeofficearbeit - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 05.01.2023, 18:15

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