09.01.2023, 13:25
Im "Normalfall" handelt es sich bei den Tagen aus Anlass des Todes eines Angehörigen NICHT um Zusatzurlaubstage, die auf irgendeinem Konto gutgeschrieben werden und bleiben, sondern um die Berechtigungstage, aus dem traurigen Anlass zu Hause bleiben zu dürfen.
Wenn dies mit der Zeit des Krankenstandes zusammentrifft, so könnte man darüber diskutieren, ob man dieser Freistellungstag den Krankenstandstag verdrängt oder nicht (zu dieser Frage gibt es bis zum heutigen Tag jedenfalls keine relevante Rechtsprechung, sodass das Ergebnis "offen" ist oder nur als "persönliche Rechtsansicht" weitergegeben werden kann).
Wenn der Arbeitnehmer nach dem Krankenstand Erledigungen in Verbindung mit dem Ableben der Angehörigen geltend macht, so wird man wohl auf diese Freistellungstage zugreifen können, wenn sie nicht in der Freizeit erledigt werden können.
Natürlich spielt da auch der konkrete KV-Text eine Rolle, der allerdings in Ihrem Fall hier leider nicht verlinkt wurde. Sie schrieben zwar von "KV Metallarbeiter", aber da gibt es eine Gewerbe-Version und eine Industrie-Version.
Aber eventuell hilft Ihnen ja diese Rückmeldung schon ein wenig weiter.
Wenn dies mit der Zeit des Krankenstandes zusammentrifft, so könnte man darüber diskutieren, ob man dieser Freistellungstag den Krankenstandstag verdrängt oder nicht (zu dieser Frage gibt es bis zum heutigen Tag jedenfalls keine relevante Rechtsprechung, sodass das Ergebnis "offen" ist oder nur als "persönliche Rechtsansicht" weitergegeben werden kann).
Wenn der Arbeitnehmer nach dem Krankenstand Erledigungen in Verbindung mit dem Ableben der Angehörigen geltend macht, so wird man wohl auf diese Freistellungstage zugreifen können, wenn sie nicht in der Freizeit erledigt werden können.
Natürlich spielt da auch der konkrete KV-Text eine Rolle, der allerdings in Ihrem Fall hier leider nicht verlinkt wurde. Sie schrieben zwar von "KV Metallarbeiter", aber da gibt es eine Gewerbe-Version und eine Industrie-Version.
Aber eventuell hilft Ihnen ja diese Rückmeldung schon ein wenig weiter.