12.01.2023, 11:11
Danke Christoph G.!
Soweit mir bekannt, können Bankauszüge u.b. Voraussetzungen Aufzeichnungen ersetzen. (z.B. müssen alle Bankkontoauszüge vorhanden und bei einem gemischten Konto dem FA in alle Einsicht gewährt werden). Würde man bspw. alle Bankauszüge aufzeichnen, dann ergibt sich eine fortlaufende, unterbrechungsfreie Nummerierung, eben vorgegeben durch die Nummer des Bankauszuges , wobei es eben auch mehrere Belege , die derselben Bankauszugsnummer zugeordnet werden , geben kann. Insoweit wird das 'Fortlaufende' ja auch irgendwie 'verwässert'. Unter diesen Aspekt habe ich meine ursprüngliche Frage gestellt.
Soweit mir bekannt, können Bankauszüge u.b. Voraussetzungen Aufzeichnungen ersetzen. (z.B. müssen alle Bankkontoauszüge vorhanden und bei einem gemischten Konto dem FA in alle Einsicht gewährt werden). Würde man bspw. alle Bankauszüge aufzeichnen, dann ergibt sich eine fortlaufende, unterbrechungsfreie Nummerierung, eben vorgegeben durch die Nummer des Bankauszuges , wobei es eben auch mehrere Belege , die derselben Bankauszugsnummer zugeordnet werden , geben kann. Insoweit wird das 'Fortlaufende' ja auch irgendwie 'verwässert'. Unter diesen Aspekt habe ich meine ursprüngliche Frage gestellt.