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Zivildienst bei befristetem Dienstverhältnis
#6
Ja, das ist möglich.

Allerdings sollten dabei zur Sicherheit auch die Vorschriften des § 16 Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz eingehalten werden. Dies bedeutet, dass die einvernehmliche Auflösung schriftlich erfolgen muss und auch eine Belehrungsbescheinigung über den besonderen Kündigungsschutz vom ASG oder von der AK vorliegen sollte.
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RE: Zivildienst bei befristetem Dienstverhältnis - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 18.01.2023, 21:00

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