24.01.2023, 21:05
Also ich kenne eigentlich nur die Berichtigung für Anlagegüter - Beobachtungszeitraum 5 Jahre bei beweglichen Anlagegütern bzw. 20 Jahre bei Grundstücken/Gebäuden. Berichtigung also jedes Jahr um 1/5 bzw. 1/20 - diese sind als Erlös zu buchen und in der UVA in Kennziffer 063 auszuweisen.