25.01.2023, 09:11
§ 12 Abs 10 UStG (betrifft Anlagevermögen)
§ 12 Abs.11 UStG (betrifft Umlaufvermögen- Gegenstände, die der Unternehmer für sein Unternehmen angeschafft oder hergestellt hat oder bei sonstigen Leistungen, die ...... ), wie bspw. Warenvorräte oder auch sonstige Leistungen, wie bspw. Mietvorauszahlungen.
§ 12 Abs.11 UStG (betrifft Umlaufvermögen- Gegenstände, die der Unternehmer für sein Unternehmen angeschafft oder hergestellt hat oder bei sonstigen Leistungen, die ...... ), wie bspw. Warenvorräte oder auch sonstige Leistungen, wie bspw. Mietvorauszahlungen.