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Vorsteuerberichtigung nach § 12 Abs. 11 UStG
#3
§ 12 Abs 10 UStG (betrifft Anlagevermögen)
§ 12 Abs.11 UStG (betrifft Umlaufvermögen- Gegenstände, die der Unternehmer für sein Unternehmen angeschafft oder hergestellt hat oder bei sonstigen Leistungen, die ...... ), wie bspw. Warenvorräte oder auch sonstige Leistungen, wie bspw. Mietvorauszahlungen.
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RE: Vorsteuerberichtigung nach § 12 Abs. 11 UStG - von kladi - 25.01.2023, 09:11

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