31.01.2023, 14:41
Ja richtig, für Bezugskosten betreffend Klasse 5 finden sich in den Kontenrahmen zumeist eigene Konten (z.B. Bezugskosten, Zoll- und Grenzkosten, etc.).
Bezugskosten für Anlagegüter (Klasse 0) erhöhen die Anschaffung, sind also mit dem Anlagegut zu verbuchen und gehören nicht in die Klasse 7.
Bezugskosten für Anlagegüter (Klasse 0) erhöhen die Anschaffung, sind also mit dem Anlagegut zu verbuchen und gehören nicht in die Klasse 7.