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Erweiterte Öffnungszeiten / Fremdenverkehrsbetriebe
#1
Information 
Sehr geehrter Herr Kurzböck!
 
Ich habe einen Saison Freizeit Betrieb in St. Kanzian am Klopeiner See mit einen Shop in diesem Merchandising Artikel, Reisepräsente, Spielzeug, Getränke usw verkauft werden. Im Zuge eine GPLA haben wir den Betrieb an den KV Handel angelehnt und rechnen seit dem auch so ab. Eine Mitarbeiterin (Leitende Angestellte) hat Ihre Arbeitszeit hauptsächlich an Sonn- und Feiertagen geleistet aber größten Teil nur die Normalarbeitszeit erbracht. Sie fordert jetzt aber nach Beendigung des Dienstverhältnisses die Zuschläge für die Arbeiten an den Sonn- und Feiertagen.
 
Die Orte für die Ausnahmen der erweiterten Öffnungszeitenzuschläge sind in der Kärnten LadenschlussVO 1983 enthalten. Darüber hinaus gibt es noch besondere Öffnungszeiten für Sommer- und/oder Wintersaisonorte (Kärntner Öffnungszeiten-VO mit der Anlage A und B). Laut der beigefügten Tabelle fallen aber für diese Zeiten keine Zuschläge an, so lange Sie in die NAZ fallen und bis 20:00 enden.
 
Können Sie mir bitte sagen ob ich damit auch richtig liege?
 
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun...r=20000219


Dankeschön für Ihre Bemühungen
Freundliche Grüße
Tanja Egarter

 
 
 
 
Tanja Egarter


Angehängte Dateien
.pdf   KV HAndel Zuschläge - Öffnungszeiten und KV.pdf (Größe: 276,08 KB / Downloads: 2)
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Erweiterte Öffnungszeiten / Fremdenverkehrsbetriebe - von Tilli - 01.02.2023, 10:27

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