01.02.2023, 11:56
Lieber Kollege,
gebe Dir recht, dass die KV-Textierung nicht 100% eindeutig ist.
In der von der WKO kommentierten Fassung des KV Handelsangestellte (Ausgabe 2022, Seite 156) gibt es aber zumindest einen indirekten Hinweis darauf, dass die Regelung auch gilt, wenn das Dienstverhältnis schon vor dem 1.1.2020 begonnen hat. Hinsichtlich Anrechnung von Karenzzeiten steht nämlich: "Sämtliche Karenzanrechnungen sind auch für das, ab dem 01.01.2020 neu im Kollektivvertrag aufgenommenen 10- und 15jährigen Dienstjubiläum, welches aus jeweils einem freien Tag besteht, anzuwenden."
Das macht wohl nur Sinn, wenn es auch um anzurechnende Karenzzeiten von vor dem 1.1.2020 geht.
Auch sieht man aus der dortigen Erläuterung "Für Jubiläumsgelder, die nach dem 01.01.2020 entstehen, besteht die Möglichkeit der Umwandlung des Jubiläumsgeldanspruches in Freizeit.", dass der Gebrauch des Wortes "entstehen" das Jubiläum und nicht den Beginn des Dienstverhältnisses meint.
gebe Dir recht, dass die KV-Textierung nicht 100% eindeutig ist.
In der von der WKO kommentierten Fassung des KV Handelsangestellte (Ausgabe 2022, Seite 156) gibt es aber zumindest einen indirekten Hinweis darauf, dass die Regelung auch gilt, wenn das Dienstverhältnis schon vor dem 1.1.2020 begonnen hat. Hinsichtlich Anrechnung von Karenzzeiten steht nämlich: "Sämtliche Karenzanrechnungen sind auch für das, ab dem 01.01.2020 neu im Kollektivvertrag aufgenommenen 10- und 15jährigen Dienstjubiläum, welches aus jeweils einem freien Tag besteht, anzuwenden."
Das macht wohl nur Sinn, wenn es auch um anzurechnende Karenzzeiten von vor dem 1.1.2020 geht.
Auch sieht man aus der dortigen Erläuterung "Für Jubiläumsgelder, die nach dem 01.01.2020 entstehen, besteht die Möglichkeit der Umwandlung des Jubiläumsgeldanspruches in Freizeit.", dass der Gebrauch des Wortes "entstehen" das Jubiläum und nicht den Beginn des Dienstverhältnisses meint.