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Erwerb - EU Raum
#2
Die Rechnungen hätten als i.g. Lieferungen ohne USt ausgestellt werden müssen.
Wenn die Umsatzsteuerbeträge gering sind, wird ein (versehentlicher) Vorsteuerabzug wohl zu keinen großen Konsequenzen führen.
Außerdem wissen wir (noch) nicht, wie die Finanzverwaltung auf eine falsch ausgestellte Rechnung mit Vorsteuerabzug reagiert, da dem Österreichischen Staat aufgrund der Weiterleitung der Umsatzsteuern durch das EU-OSS ja eigentlich keine Steuern entgangen sind.
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Erwerb - EU Raum - von Marschalek - 11.02.2023, 15:31
RE: Erwerb - EU Raum - von ThG - 13.02.2023, 13:47
RE: Erwerb - EU Raum - von Emma - 13.02.2023, 17:05

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