13.02.2023, 17:05
(11.02.2023, 15:31)Marschalek schrieb: Folgendes ProblemKorrekt.
AT (unternehmer mit UID) bestellt aus DE (unternehmer mit UID) eine Ware über seinen Onlineshop.
DE liefert Ware und stellt die Rechnung mit 20% VST aus - da er nicht weiß, das AT ein Unternehmer ist.
Stimmt es- das
A kein Vorsteuerabzug erlaubt ist,
B grunsäztlich eine Innergeminschaftliche Lieferung bestet, die UST geschuldet wird, da hier eine falsche Rechnung vorliegt? - (auch wenn DE die UST abführt)
Liebe Grüße und danke für die Hilfe