21.02.2023, 07:57
Vielen Dank für die Antwort.
Ja, es handelt sich um eine GmbH.
Die Gewerbeberechtigung müsste ja nicht unbedingt zurückgelegt werden. Man könnte ja als Kleinunternehmer eine Ausnahme von der Pflichtversicherung beantragen (Geschäftsführerbezug ca. € 500 pro Monat) und Gewinnausschüttungen wird es in den nächsten Jahren keine geben (wahrscheinlich erst wieder bei Auflösung der GmbH).
Zusätzlich wird es wahrscheinlich noch einen Dienstnehmer geben.
Danke!
Ja, es handelt sich um eine GmbH.
Die Gewerbeberechtigung müsste ja nicht unbedingt zurückgelegt werden. Man könnte ja als Kleinunternehmer eine Ausnahme von der Pflichtversicherung beantragen (Geschäftsführerbezug ca. € 500 pro Monat) und Gewinnausschüttungen wird es in den nächsten Jahren keine geben (wahrscheinlich erst wieder bei Auflösung der GmbH).
Zusätzlich wird es wahrscheinlich noch einen Dienstnehmer geben.
Danke!