27.02.2023, 17:12
Eine Kleinunternehmerbefreiung ist nur für § 2 Abs. 1 Z 1 GSVG-Versicherte möglich (= Einzelunternehmer); Z 3 - Versicherte = Gesellschaftergeschäftsführer fallen da nicht drunter. Ein GmbH-Gesellschaftergeschäftsführer kann keine vorzeitige Alterspension in Anspruch nehmen. Er müsste die Geschäftsführertätigkeit zurücklegen und bräuchte dann einen Fremd-GF. Die reine Gesellschafterstellung alleine ohne GF-Befugnis wäre nicht schädlich für die vorzeitige Alterspension.