05.08.2019, 19:23
Sehr geehrte Frau Christa,
wenn die Leasingraten als Aufwand verbucht wurden, war das Wirtschaftsgut bisher offensichtlich dem Leasinggeber zugerechnet. Das würde bedeuten, dass der Gegenstand bisher nicht bei Ihrem Klienten bilanziert wurde.
Durch den Kauf wird nun eine Aktivierung erforderlich, die Anschaffungskosten sind über die verbleibende Restnutzungsdauer abzuschreiben. Die Restnutzungsdauer kann gegebenenfalls auch neu bemessen werden.
Viele Grüße
wenn die Leasingraten als Aufwand verbucht wurden, war das Wirtschaftsgut bisher offensichtlich dem Leasinggeber zugerechnet. Das würde bedeuten, dass der Gegenstand bisher nicht bei Ihrem Klienten bilanziert wurde.
Durch den Kauf wird nun eine Aktivierung erforderlich, die Anschaffungskosten sind über die verbleibende Restnutzungsdauer abzuschreiben. Die Restnutzungsdauer kann gegebenenfalls auch neu bemessen werden.
Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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