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Zusatzkollektivvertrag „Zweckzuschuss“ zum SWÖ‐KV 2023 über einen Pflegezuschuss wurde per 1.1.2023 gesatzt
#4
Hallo Herr Kurzböck,

vielen lieben Dank für Ihre Hilfe.
D.h. der Oberwert (Durchschn. Bruttoentgelt vor ATZ) und der Unterwert (Bruttoentgelt vor ATZ) werden bei solch einer Erhöhung nicht erhöht.
Aber ich hoffe das habe ich dann schon richtig gemacht, wenn es sich um eine %-KV-Erhöhung handelt sind diese beiden Werte schon um den % zu erhöhen, sowie der Lohnausgleich? Oder gilt da jetzt seit Frühjahr 2022 auch eine andere Erhöhungsregel?

Vielen Dank vorab!
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RE: Zusatzkollektivvertrag „Zweckzuschuss“ zum SWÖ‐KV 2023 über einen Pflegezuschuss wurde per 1.1.2023 gesatzt - von Sandra32 - 10.03.2023, 10:27

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