13.03.2023, 21:20
Wenn die Umsatzsteuerbeträge nur gering sind, wird ein Vorsteuerabzug vermutlich zu keinen großen Konsequenzen führen. Außerdem wissen wir noch nicht, wie die Finanzverwaltung auf eine falsch ausgestellte Rechnung mit Vorsteuerabzug reagiert, da dem Österreichischen Staat aufgrund der Weiterleitung der Umsatzsteuern durch das EU-OSS keine Steuern entgehen.