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Gewerbe ruhend melden
#2
Das hängt davon ab, ob er die Tätigkeit wieder aufnimmt. Wenn ja, läuft steuerlich alles wie bisher weiter, die Ruhendmeldung ist eine rein gewerberechtliche Maßnahme. Wenn allerdings eine Betriebsaufnahme folgt, ist zum Aufgabestichtag eine Aufgabebilanz samt Übergangsermittlung zu machen.
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Nachrichten in diesem Thema
Gewerbe ruhend melden - von wito75 - 15.03.2023, 10:15
RE: Gewerbe ruhend melden - von Bague - 15.03.2023, 21:24
RE: Gewerbe ruhend melden - von wito75 - 16.03.2023, 11:43

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