20.03.2023, 13:07
Ich gehe davon aus, dass mit dem Arbeitnehmer auch eine Tages-NAZ vereinbart wurde (sowohl Dauer als auch Lage).
Weiters gehe ich davon aus, dass es eine derartige Verteilung auch für vergleichbare Vollbeschäftigte gibt.
Solange also die für Vollbeschäftigte gültige Dauer der (täglichen) NAZ nicht überschritten wurde, sprechen wir von Teilzeit-Mehrarbeit, ist man auch über diesem Wert drüber, dann sind es Überstunden.
Weiters gehe ich davon aus, dass es eine derartige Verteilung auch für vergleichbare Vollbeschäftigte gibt.
Solange also die für Vollbeschäftigte gültige Dauer der (täglichen) NAZ nicht überschritten wurde, sprechen wir von Teilzeit-Mehrarbeit, ist man auch über diesem Wert drüber, dann sind es Überstunden.