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Arbeitszimmer absetzen in der nebenberuflichen Selbständigkeit
#1
Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,

ich hänge hier fest, bitte um Eure Hilfe: Ein Vollzeit Angestellter ( nicht selbständig Tätigkeit) ist nebenbei selbständig als Webdesigner, und hat in seinem Haus unten im Keller ein Büro dass er für die nebenberufliche Tätigkeit nützt, es ist auch tatsächlich als Büro eingerichtet und nicht im Privat Verband. Meiner Meinung nach kann er dieses Büro bei seinen Einkünften als Selbständiger NICHT reinnehmen, da die Selbständigkeit nicht die Haupteinkunftsquelle ist, also er kann von dieser Selbständigkeit nicht leben, und somit ist sie nicht Mittelpunkt der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit. Aber vielleicht verstehe ich genau das jetzt falsch. Kann er das AZ trotzdem absetzten oder nicht? Danke vorab!
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Arbeitszimmer absetzen in der nebenberuflichen Selbständigkeit - von PELA - 22.03.2023, 11:30

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