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Rechnungen auf Hebräisch
#3
Innerhalb der EU sind Rechnungen in allen EU-Amtssprachen zulässig. 
Unlesbare Rechnungen aus dem EU-Ausland (arabisch, hebräisch, chinesisch.....) müsste man sich wohl beglaubigt übersetzten lassen.....einfach beim Finanzamt fragen......im Prüfungsfall wird das sonst sicher problematisch......

Wenn ich unlesbare (oder keine) Belege zu Abbuchungen von der Firmenkreditkarte oder dem Firmen-Girokonto bekomme, wandern diese Beträge auf das Verrechnungskonto des Gesellschafters und werden mit der nächsten Ausschüttung ausgeglichen.......
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Nachrichten in diesem Thema
Rechnungen auf Hebräisch - von Manuela - 22.03.2023, 11:53
RE: Rechnungen auf Hebräisch - von ThG - 22.03.2023, 17:11
RE: Rechnungen auf Hebräisch - von Manuela - 22.03.2023, 17:30

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