23.03.2023, 12:51
Ein Arbeitszimmer im Wohnungsverband ist steuerl. nicht abzugsfähig, wenn es nicht die Haupteinkunftsquelle betrifft.
(siehe LStR 2002 Rz 324 bis 336)
LG
(siehe LStR 2002 Rz 324 bis 336)
LG
Arbeitszimmer absetzen in der nebenberuflichen Selbständigkeit
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Nachrichten in diesem Thema |
Arbeitszimmer absetzen in der nebenberuflichen Selbständigkeit - von PELA - 22.03.2023, 11:30
RE: Arbeitszimmer absetzen in der nebenberuflichen Selbständigkeit - von Christoph G. - 22.03.2023, 14:59
RE: Arbeitszimmer absetzen in der nebenberuflichen Selbständigkeit - von Bague - 23.03.2023, 12:51
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