23.03.2023, 12:51
Ein Arbeitszimmer im Wohnungsverband ist steuerl. nicht abzugsfähig, wenn es nicht die Haupteinkunftsquelle betrifft.
(siehe LStR 2002 Rz 324 bis 336)
LG
(siehe LStR 2002 Rz 324 bis 336)
LG
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Arbeitszimmer absetzen in der nebenberuflichen Selbständigkeit
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Arbeitszimmer absetzen in der nebenberuflichen Selbständigkeit - von PELA - 22.03.2023, 11:30
RE: Arbeitszimmer absetzen in der nebenberuflichen Selbständigkeit - von Christoph G. - 22.03.2023, 14:59
RE: Arbeitszimmer absetzen in der nebenberuflichen Selbständigkeit - von Bague - 23.03.2023, 12:51
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