28.03.2023, 10:17
(27.03.2023, 15:16)Bague schrieb: bei einer GF-Vergütung "Grundstücksleistung"?
Die Frage war ja, wenn eine österr. GmbH für eine deutsche GmbH Leistungen erbringt, wie diese umsatzsteuerlich zu behandeln sind.....
Hier ist unerheblich, wer von der österr. GmbH die Leistungen erbringt - (der Geschäftsführer oder ein Angestellter). Sollten diese Leistungen jedoch Grundstücksleistungen sein, würden diese Leistungen als dort ausgeführt gelten, wo das Grundstück gelegen ist, das wollte ich damit sagen. Von einer Geschäftsfüher-Vergütung war in der Frage ja keine Rede......