29.03.2023, 11:15
Ja ich sehe hier auch jedenfalls einen Leistungsaustausch.
Und mit welchem USt Steuersatz würdet ihr das ansetzen?
Die Dame hat vor dies auch öfter zu machen. Es ist so, dass es sich um eine kleine Buchhandlung handelt, in der sie auch Lesungen für Kinder anbietet.
Auch hier möchte die Dame Bezahlung aufgrund Freiwilligkeit für die Veranstaltung machen. Künftig jedoch ohne Verpflegung.
LG
Und mit welchem USt Steuersatz würdet ihr das ansetzen?
Die Dame hat vor dies auch öfter zu machen. Es ist so, dass es sich um eine kleine Buchhandlung handelt, in der sie auch Lesungen für Kinder anbietet.
Auch hier möchte die Dame Bezahlung aufgrund Freiwilligkeit für die Veranstaltung machen. Künftig jedoch ohne Verpflegung.
LG