03.04.2023, 07:08
Wenn ich den Gesetzestext ansehe, gibt es aber keine diesbezügliche Anlehnung an das Arbeitszimmer und auch in den Beispielen von Axel Dillinger (selbständiger Vertreter: Kundenbesuche im Außendienst, sonst Innendienst in der Wohnung) sehe ich keine nötige Haupttätigkeit in der Wohnung.
Leider scheint es wie auch beim Gewinnfreibetrag eine Begrenzung des Maximalbetrages auf die OG zu geben, es ist nicht möglich in den Formularen bei jeden Gesellschafter den vollen Betrag einzugeben.
Leider scheint es wie auch beim Gewinnfreibetrag eine Begrenzung des Maximalbetrages auf die OG zu geben, es ist nicht möglich in den Formularen bei jeden Gesellschafter den vollen Betrag einzugeben.