03.04.2023, 13:10
Hallo Verena,
darüber habe ich wieder nicht gelesen, also dass der Betrag bei OG Gesellchaftern begrenzt ist, vielmehr heisst es dass jeder Selbständige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder aus Selbständiger Tätigkeit Anspruch auf 300,-- oder 1.200,-- hat. Viellcht ist die Frage jetzt ein wenig komich, aber wo hast Du den Betrag eingegeben? Bei der Aufteilung in der Feststellungserklärung oder im Formular der "normalen" Einkommensteuererklärung? Wegen der Anlehnung an das Arbeitszimmer habe ich auch bei einer großen Steuerkanzlei nachgefragt, die haben das so interpretiert, aber leider gibt es oft verschiedene Meinungen zu einem Thema. LG Petra
darüber habe ich wieder nicht gelesen, also dass der Betrag bei OG Gesellchaftern begrenzt ist, vielmehr heisst es dass jeder Selbständige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder aus Selbständiger Tätigkeit Anspruch auf 300,-- oder 1.200,-- hat. Viellcht ist die Frage jetzt ein wenig komich, aber wo hast Du den Betrag eingegeben? Bei der Aufteilung in der Feststellungserklärung oder im Formular der "normalen" Einkommensteuererklärung? Wegen der Anlehnung an das Arbeitszimmer habe ich auch bei einer großen Steuerkanzlei nachgefragt, die haben das so interpretiert, aber leider gibt es oft verschiedene Meinungen zu einem Thema. LG Petra