05.04.2023, 08:08
Ich habe die Eingabe bei der Aufteilung in der Feststellungserklärung gemacht und erstmal 1.200 pro Gesellschafter erfasst. Dabei schreit er sofort, dass die Gesamtsumme aller Gesellschafter die 1.200 nicht übersteigen darf.
Bezüglich der Anlehnung ans Arbeitszimmer halte ich mich fürs Erste an den Gesetzestext, weitere Erläuterungen wird es vermutlich erst nach den ersten Urteilen geben.
Eigentlich wäre es auch wahnsinnig interessant die Begrenzung auf die OG mal anzudiskutieren, ich fürchte aber dass mir dazu die Kapazitäten fehlen.
Bezüglich der Anlehnung ans Arbeitszimmer halte ich mich fürs Erste an den Gesetzestext, weitere Erläuterungen wird es vermutlich erst nach den ersten Urteilen geben.
Eigentlich wäre es auch wahnsinnig interessant die Begrenzung auf die OG mal anzudiskutieren, ich fürchte aber dass mir dazu die Kapazitäten fehlen.