Hallo!
Ja das wäre mal ein Thema, ich lese in den Gesetzestexten nirgends etwas über eine Begrenzung der APP. Denn wenn man ein wenig logisch darüber nachdenkt, leben die OG oder KG Gesellschafter ja nicht zwangsläufig in einem gemeinsamen Haushalt, somit hat jeder Anpruch auf die APP, je nach anderen Nebeneinkünften. Schliesslich ist die APP ja ein "Ersatz" für alle Selbständigen, welche kein Arbeitszimmer abschreiben können. Dies sollte man mit der Finanz mal diskutieren. Wenn bei mir der Fall eintritt, dann ziehe ich das Thema durch und werde es Dich wissen lassen, bis dahin, Alles Gute!
Hallo Verena,
was mir noch eingefallen ist: Die APP von z.B. 1.200,-- steht nur dann zu wenn die Selbständigkeit(Gesellschaft) auch das ganze Jahr 2022, also 12 Monate aufrecht war. Wurde die OG erst z.B. März 2022 gegründet, dann sind nur € 1.000,-- anzusetzen, aber das wird wahrscheinlich nicht der Grund sein.lg
Ja das wäre mal ein Thema, ich lese in den Gesetzestexten nirgends etwas über eine Begrenzung der APP. Denn wenn man ein wenig logisch darüber nachdenkt, leben die OG oder KG Gesellschafter ja nicht zwangsläufig in einem gemeinsamen Haushalt, somit hat jeder Anpruch auf die APP, je nach anderen Nebeneinkünften. Schliesslich ist die APP ja ein "Ersatz" für alle Selbständigen, welche kein Arbeitszimmer abschreiben können. Dies sollte man mit der Finanz mal diskutieren. Wenn bei mir der Fall eintritt, dann ziehe ich das Thema durch und werde es Dich wissen lassen, bis dahin, Alles Gute!
Hallo Verena,
was mir noch eingefallen ist: Die APP von z.B. 1.200,-- steht nur dann zu wenn die Selbständigkeit(Gesellschaft) auch das ganze Jahr 2022, also 12 Monate aufrecht war. Wurde die OG erst z.B. März 2022 gegründet, dann sind nur € 1.000,-- anzusetzen, aber das wird wahrscheinlich nicht der Grund sein.lg