08.08.2019, 16:53
Ja, das ist korrekt!
Eine geringfügige Beschäftigung darf in Bezug auf Ansprüche, die von der Dauer der Dienstzeit abhängig sind, nicht abgewertet werden.
Umgekehrt gibt es im besagten KV auch offenbar keine Regelung, die eine Schlechterbehandlung anordnet.
Eine geringfügige Beschäftigung darf in Bezug auf Ansprüche, die von der Dauer der Dienstzeit abhängig sind, nicht abgewertet werden.
Umgekehrt gibt es im besagten KV auch offenbar keine Regelung, die eine Schlechterbehandlung anordnet.