18.04.2023, 15:48
Es handelt sich hierbei um eine sehr umstrittene Angelegenheit, da sich das Urlaubsrecht des öffentlichen Dienstes doch auch vom Urlaubsrecht der Privatwirtschaft unterscheidet.
Nichtsdestotrotz denke ich, dass § 31a Abs. 7 des GVBG NÖ die "Umrechnung" des bereits erworbenen Urlaubsanspruches mitermöglichen sollte.
Ist aber nur meine persönliche unverbindliche Ansicht, da man sich die Sache möglicherweise doch noch ein wenig genauer wird ansehen müssen.
Nichtsdestotrotz denke ich, dass § 31a Abs. 7 des GVBG NÖ die "Umrechnung" des bereits erworbenen Urlaubsanspruches mitermöglichen sollte.
Ist aber nur meine persönliche unverbindliche Ansicht, da man sich die Sache möglicherweise doch noch ein wenig genauer wird ansehen müssen.