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Kaution bei Vermietung an Privatpersonen
#2
Warum wurde die Kaution mit USt verrechnet? Sie ist normalerweise eine Sicherstellung, die auch in Form eines Sparbuches erlegt werden könnte. Da die Rechnung mit USt ausgestellt wurde, ist die USt "Kraft Rechnungslegung" abzuführen. Auf sonstige Verbindlichkeiten hätte ich sie (allerdings brutto "mit Rechnungsberichtigung") gebucht, es sei denn, es wurde so vereinbart, dass die Privatperson diese "Kaution" nicht zurückbekommt. Dann wäre sie als Einnahme (mit Abführung der USt) zu buchen.
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RE: Kaution bei Vermietung an Privatpersonen - von Bague - 26.04.2023, 13:22

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