26.04.2023, 15:18
Diese Frage ist leider im aktuellen Stadium der Sachverhaltsschilderung nicht gut beantwortbar.
Sie schreiben "freigestellt". Aber um welche konkrete Freistellung es sich handelt, ist für mich nicht erkennbar, ist aber wesentlich für die Beantwortung der Frage.
Zusätzlich wird man eventuell nicht umhin kommen, den jeweiligen Kollektivvertrag noch im Detail zu konsultieren, da sich mögliche Antworten auch manchmal aus der KV-Umgebung ergeben könnten (das nennt man dann KV-Interpretation).
Aus diesem Grund rege ich auch immer an, dass man Fragen, die einen KV betreffen, auch den KV dazuverlinkt.
Sie schreiben "freigestellt". Aber um welche konkrete Freistellung es sich handelt, ist für mich nicht erkennbar, ist aber wesentlich für die Beantwortung der Frage.
Zusätzlich wird man eventuell nicht umhin kommen, den jeweiligen Kollektivvertrag noch im Detail zu konsultieren, da sich mögliche Antworten auch manchmal aus der KV-Umgebung ergeben könnten (das nennt man dann KV-Interpretation).
Aus diesem Grund rege ich auch immer an, dass man Fragen, die einen KV betreffen, auch den KV dazuverlinkt.