26.04.2023, 15:53
Sehr geehrter Herr Kurzböck!
Danke für Ihre Rückmeldung!
Die Dienstnehmerin wurde per 30.6.2023 vom Dienstgeber gekündigt und ab 11.4.2023 vom Dienst freigestellt, sie übt also die Tätigkeit nicht mehr aus.
Link zum Kollektivvertrag:
www.zahnaerztekammer.at/assistenz/kollektivvertrag
www.zahnaerztekammer.at/fileadmin/content/shared/infocenter/amtliche_mitteilungen/ZASSG_VO_KV/kv_2022.pdf
Danke!
Danke für Ihre Rückmeldung!
Die Dienstnehmerin wurde per 30.6.2023 vom Dienstgeber gekündigt und ab 11.4.2023 vom Dienst freigestellt, sie übt also die Tätigkeit nicht mehr aus.
Link zum Kollektivvertrag:
www.zahnaerztekammer.at/assistenz/kollektivvertrag
www.zahnaerztekammer.at/fileadmin/content/shared/infocenter/amtliche_mitteilungen/ZASSG_VO_KV/kv_2022.pdf
Danke!