26.04.2023, 16:10
In diesem Falle ist es so, dass gemäß § 1155 ABGB der Arbeitgeber verpflichtet ist, das ungeschmälerte Entgelt weiter zu leisten. Allerdings ist die Zulage dann steuerpflichtig (falls man sie davor steuerfrei beließ).
Gefahrenzulage Zahnarzt
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Nachrichten in diesem Thema |
Gefahrenzulage Zahnarzt - von Irene - 26.04.2023, 10:45
RE: Gefahrenzulage Zahnarzt - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 26.04.2023, 15:18
RE: Gefahrenzulage Zahnarzt - von Irene - 26.04.2023, 15:53
RE: Gefahrenzulage Zahnarzt - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 26.04.2023, 16:10
RE: Gefahrenzulage Zahnarzt - von Irene - 26.04.2023, 16:28
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