12.08.2019, 13:10
Hallo,
das kommt auf den KV an.
Und wenn die gebührt dann ist das Überwiegen notwendig, die Aufzeichnungen müssen vorhanden sein und eine typische Berufsgefahr.
Begünstigung nur wenn lohngestaltende Vorschrift vorhanden (formelle Voraussetzungen) bzw. innerbetriebliche Vereinbarung für alle/bestimmt Arbeitnehmer oder Gruppen.
In der SV wäre sie pflichtig (BV natürlich auch).
LST-Begünstigung bei vorhandenen Voraussetzungen bis 360,-- (540 bei überwiegender Nachtarbeit).
DB/DZ und KOMMST-Pflichtig.
LG
Robert
das kommt auf den KV an.
Und wenn die gebührt dann ist das Überwiegen notwendig, die Aufzeichnungen müssen vorhanden sein und eine typische Berufsgefahr.
Begünstigung nur wenn lohngestaltende Vorschrift vorhanden (formelle Voraussetzungen) bzw. innerbetriebliche Vereinbarung für alle/bestimmt Arbeitnehmer oder Gruppen.
In der SV wäre sie pflichtig (BV natürlich auch).
LST-Begünstigung bei vorhandenen Voraussetzungen bis 360,-- (540 bei überwiegender Nachtarbeit).
DB/DZ und KOMMST-Pflichtig.
LG
Robert