12.08.2019, 19:31
Sehr geehrte Frau Doris,
eine Verbuchung als Leasingaufwand ist möglich. Es handelt sich allerdings bei beiden Positionen um Anschaffungsnebenkosten, die bei der Berechnung der Luxustangente zu berücksichtigen sind.
Viele Grüße
eine Verbuchung als Leasingaufwand ist möglich. Es handelt sich allerdings bei beiden Positionen um Anschaffungsnebenkosten, die bei der Berechnung der Luxustangente zu berücksichtigen sind.
Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegenberatung, Rechtsmittel, Gutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. Anfragen gern per E-Mail oder PN.
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