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Schmutzzulage
#3
Ob er eine Schmutzzulage "bekommt", kann ich von außen nicht sagen. Schmutzzulagen gebühren ja nicht kraft Gesetzes, sondern aufgrund von lohngestaltenden Vorschriften (zB Kollektivverträge).

Dann müsste man sich ansehen, wie die Schmutzzulage gewährt wird. Wenn sie stundenweise gewährt wird, also für die Zeit, in welcher diese extreme Verschmutzung geschieht, dann stehen die Chancen für eine Steuer- und SV-Freiheit weitaus höher als im Falle einer Monatspauschale, wo man nämlich diese Arbeiten im Kalendermonat zu mehr als 50 % leisten muss (also auch zu mehr als 50 % dem Staub ausgesetzt sein muss).

Grundsätzlich könnte man sich am Arbeiter-KV Handel orientieren und mal nachsehen, ob dieser relevante Schmutzzulagen für ähnliche Arbeiten gewährt und - falls ja - in welcher Höhe. Dann kann man diese Schmutzzulage vereinbaren, muss aber darauf achten, dass diese Zulage dann auch all jene bekommen, die sonst noch diese Arbeiten leisten, es sei denn, er ist der einzige Arbeitnehmer in der Firma, der diese Arbeiten verrichtet. Dann reicht es aus, dass diese Zulage mit ihm vereinbart wurde.

Soweit ein kurzer Abriss des Themas, das eventuell auch im Rahmen einer kurzen Fachberatung geklärt werden sollte.
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Nachrichten in diesem Thema
Schmutzzulage - von Barbara_311 - 30.05.2023, 14:34
RE: Schmutzzulage - von CGV1 - 30.05.2023, 15:53
RE: Schmutzzulage - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 30.05.2023, 16:13
RE: Schmutzzulage - von Barbara_311 - 31.05.2023, 09:12

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