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13-Wochen-Schnitt
#2
Es gibt dazu auch keine offizielle Definition.

Man muss auch dazusagen, dass die Frage, wie man ein Urlaubsentgelt ermittelt, ganz wesentlich vom anzuwendenden Kollektivvertrag mitbestimmt wird.

Aber grundsätzlich würde ich in Bezug auf den 13-Wochen-Zeitraum dann von regelmäßig sprechen, wenn innerhalb dieses Zeitraumes an mehr als der Hälfte dieses Zeitraumes Überstunden geleistet oder zumindest "fortbezahlt" wurden.
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Nachrichten in diesem Thema
13-Wochen-Schnitt - von Manuela - 02.06.2023, 12:54
RE: 13-Wochen-Schnitt - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 05.06.2023, 13:42

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