14.06.2023, 14:47
Danke für die seinerzeitige Beantwortung - jetzt ist noch ein (für mich spannendes) Beispiel für eine AMS-Änderungsmeldung aufgetaucht: "eBike-Bezugsumwandlung bei ATZ".
Ich gehe davon aus, dass nichts dagegen spricht, auch während laufender ATZ eine eBike-Bezugsumwandlung iSd Sachbezugswerte-VO vorzunehmen.
Damit sinkt (durch die Entgeltverminderung samt neuem "Sachbezug null") das erdiente SV-pflichtige Entgelt.
Der Lohnausgleich dürfte unverändert bleiben (arg: letzte 12 Monate bzw letztes Monat vor ATZ).
Gleichzeitig dürfte aber auch die geschützte ASVG-BGL in ihrer bisherigen Höhe bestehen bleiben müssen (arg: ähnlich wie beim Wegfall einer Funktionszulage).
Das hat zur Konsequenz, dass der "SV-Auffüllbetrag" steigt, eine AMS-Änderungsmeldung gemacht werden muss und "am Ende des Tages" vom AMS ein Großteil der auf den Auffüllbetrag entfallenden SV-Beiträge übernommen wird.
Liege ich da richtig ?
Ich gehe davon aus, dass nichts dagegen spricht, auch während laufender ATZ eine eBike-Bezugsumwandlung iSd Sachbezugswerte-VO vorzunehmen.
Damit sinkt (durch die Entgeltverminderung samt neuem "Sachbezug null") das erdiente SV-pflichtige Entgelt.
Der Lohnausgleich dürfte unverändert bleiben (arg: letzte 12 Monate bzw letztes Monat vor ATZ).
Gleichzeitig dürfte aber auch die geschützte ASVG-BGL in ihrer bisherigen Höhe bestehen bleiben müssen (arg: ähnlich wie beim Wegfall einer Funktionszulage).
Das hat zur Konsequenz, dass der "SV-Auffüllbetrag" steigt, eine AMS-Änderungsmeldung gemacht werden muss und "am Ende des Tages" vom AMS ein Großteil der auf den Auffüllbetrag entfallenden SV-Beiträge übernommen wird.
Liege ich da richtig ?