14.06.2023, 21:43
Liebe Kollegen,
ich habe folgende Frage: Mein Klient wechselte im Jahr 2022 in die Regelbesteuerung. Da er 2021 noch Kleinunternehmer war, stellte er seine Rechnungen natürlich ohne UST, die Zahlungseingänge im Jahr 2022 muss ich daher auch ohne UST in die UST-Erklärung aufnehmen, doch unter welche Kennzahl muss ich diese 0%igen Umsätze eingeben?
Ursprünglich habe ich die ganzen Umsätze inkl der 20% von der Regelbesteuerung in die KZ 000 - 016 (Kleinunternehmer 0%i) und 022 (20%igen Umsätze) eingegeben, doch leider bekomme ich hier immer wieder eine Fehlermeldung, dass ich in die KZ 016 nichts eingeben darf, da ich einen Verzicht abgegeben habe. Wo gebe ich diese Einnahmen nun ein? ich bin etwas ratlos.
Danke!
Liebe Grüße
ich habe folgende Frage: Mein Klient wechselte im Jahr 2022 in die Regelbesteuerung. Da er 2021 noch Kleinunternehmer war, stellte er seine Rechnungen natürlich ohne UST, die Zahlungseingänge im Jahr 2022 muss ich daher auch ohne UST in die UST-Erklärung aufnehmen, doch unter welche Kennzahl muss ich diese 0%igen Umsätze eingeben?
Ursprünglich habe ich die ganzen Umsätze inkl der 20% von der Regelbesteuerung in die KZ 000 - 016 (Kleinunternehmer 0%i) und 022 (20%igen Umsätze) eingegeben, doch leider bekomme ich hier immer wieder eine Fehlermeldung, dass ich in die KZ 016 nichts eingeben darf, da ich einen Verzicht abgegeben habe. Wo gebe ich diese Einnahmen nun ein? ich bin etwas ratlos.
Danke!
Liebe Grüße