15.06.2023, 17:27
Gem RZ 1000 USt-RL muss ich die Rechnung berichtigen, wenn sich die Verhältnisse innerhalb des Kalenderjahres ändern, das habe ich auch gemacht - habe die Rechnungen von Jänner bis April nachverrechnet und von diesen die USt abgeführt, der Klient ist dann leider auf der USt sitzen geblieben. Kann mir nicht ganz vorstellen, dass ich dies dann auch bei den Rechnungen wo die Leistungserbringung November und Dezember war, dass ich dies hier auch noch machen muss.
Was meint ihr?
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