24.06.2023, 16:40
Hast Du Dir das angeschaut:
Sind im Einkommen sonstige Bezüge im Sinne des § 67 enthalten, so sind diese für Zwecke der Berechnung des Selbstbehaltes den zum laufenden Tarif zu versteuernden Einkünften hinzuzurechnen.
Könnte das die Differenz ergeben ?
§ 34 Abs. 5 EStG
Solltest du beim FA nachfragen, bitte lass uns die Antwort wissen, danke !
Sind im Einkommen sonstige Bezüge im Sinne des § 67 enthalten, so sind diese für Zwecke der Berechnung des Selbstbehaltes den zum laufenden Tarif zu versteuernden Einkünften hinzuzurechnen.
Könnte das die Differenz ergeben ?
§ 34 Abs. 5 EStG
Solltest du beim FA nachfragen, bitte lass uns die Antwort wissen, danke !