26.06.2023, 08:34
Nur zwei Hinweise (ohne abschließenden Lösungsvorschlag):
a) Die Rechtslage hat sich per 1.1.2023 geändert (Sachbezugswerte-VO).
b) Die Lösung hängt v.a. von der zugrunde liegenden zivilrechtlichen Vereinbarung ab, die man sich wird ansehen müssen.
a) Die Rechtslage hat sich per 1.1.2023 geändert (Sachbezugswerte-VO).
b) Die Lösung hängt v.a. von der zugrunde liegenden zivilrechtlichen Vereinbarung ab, die man sich wird ansehen müssen.