29.06.2023, 15:39
In der Frage stecken zwei Problemfelder:
Auf der sicheren Seite ist man, wenn beim IST-Grundgehalt/lohn der Abstand zum KV-Mindest groß genug ist, um die Bezugsumwandlung abzubilden. Dann wird das "Geldzahlungsgebot" für den KV jedenfalls eingehalten.
Das andere Problemfeld ist die Frage der Überstundenbasis: Soll die auch sinken ? Will man das ?
Auf der sicheren Seite ist man, wenn beim IST-Grundgehalt/lohn der Abstand zum KV-Mindest groß genug ist, um die Bezugsumwandlung abzubilden. Dann wird das "Geldzahlungsgebot" für den KV jedenfalls eingehalten.
Das andere Problemfeld ist die Frage der Überstundenbasis: Soll die auch sinken ? Will man das ?