30.06.2023, 09:24
Mit Firmenlogo = 100 % Werbeaufwand für die Firma - warum sollen die Mitarbeiter dafür einen Sachbezug versteuern - den Vorteil hat der Dienstgeber, nicht der Dienstnehmer - umgekehrt könnte der Dienstnehmer für seine Tätigkeit als Werbeträger dem Dienstgeber etwas verrechnen......