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Jubiläumsgeldrückstellung
#1
Hallo liebes Forum!

Ich muss erstmals eine Jubiläumsgeldrückstellung bilden per 30.6.2023

Parameter: Zinssatz 4,17%
Gehaltssteigerung 4%

Bei der steuerlichen Berechnung muss ich dann ja einen Zinssatz von 6% nehmen, 10% Abschlag für das Verfahren und ohne Nachweis 25% Fluktuationsabschlag.

Aber meine Frage: 
Darf ich die Gehaltssteigerung von 4% steuerlich auch rechnen? 
Dazu finde ich leider überhaupt keine Infos..... Sad

Vielen Dank!

lg
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Nachrichten in diesem Thema
Jubiläumsgeldrückstellung - von tigmar - 04.07.2023, 16:38

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