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Altersteilzeit nach „All-in-Entlohnung“ – das BMAW klärt auf
#1
Sachverhalt:

In Verbindung mit der Altersteilzeit (oder erweiterten Altersteilzeit) tauchte zuletzt verstärkt immer wieder die Frage auf, ob man im Falle von „All-In-Entlohnungen“ den auf die Überstundenleistung entfallenden Teil des Gehalts oder Lohnes bei der Ermittlung des Unterwertes bzw. aber auch bei der Ermittlung des „tatsächlichen Teilzeitentgelts vor bzw. ohne Lohnausgleich“ ausscheiden darf.

Der Erlass des AMS Österreich aus dem Frühjahr 2022 (siehe dazu auch ausführlich WPA 6/2022, Artikel Nr. 135/2022) sieht nur Ausführungen betreffend „aufgesetzte Überstundenpauschalen“ vor, nicht aber betreffend „All-In-Entlohnungen“.

Aus diesem Grund bat ich das BMAW um eine Stellungnahme, die ich in die nachstehende Lösung eingearbeitet habe.



Lösung:

Die Lösung zu dieser Frage finden Sie in der Ausgabe Nr. 12/2023 der WPA (Versand erfolgt am Ende der ersten August-Woche).

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Altersteilzeit nach „All-in-Entlohnung“ – das BMAW klärt auf - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 24.07.2023, 12:24

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